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Orientierende Untersuchung


Sie haben die Absicht ein Grundstück zu erwerben. Kann aufgrund der ehemaligen Nutzung des Grundstücks eine Belastung durch Schadstoffe in der Bausubstanz, im Boden oder im Grundwasser ausgeschlossen werden?


Läßt sich nicht mehr feststellen, wie das Grundstück oder die Gebäude genutzt wurde?
Wurden vielleicht in einem Gewerberaum alte Batterien gelagert?
Gab es einen nicht mehr ganz dichten Heizöltank?
Enthält die Bausubstanz Asbest oder nicht?

Als Eigentümer haften Sie für den Schaden, wenn der Verursacher nicht nachgewiesen oder nicht mehr haftbar gemacht werden kann. Allerdings sieht das Bundes-Bodenschutzgesetz Haftungserleichterungen für den gutgläubigen Erwerber eines belasteten Grundstücks vor (BBodSchG § 4 (6)).

Sichern Sie sich in Ihrem Kaufvertrag durch das Recht auf Minderung bei einer entsorgungspflichtigen Belastung durch Schadstoffe ab.
Vereinbaren Sie dafür nur dann einen Pauschalbetrag, wenn der Umfang der Schadstoffbelastung bereits bekannt ist und eine Kostenschätzung für die Entsorgung vorliegt.
Vereinbaren Sie ein Rücktrittsrecht für den Fall, dass Kontaminationen festgestellt werden und die Kosten für die Sanierung des Schadens eine ökonomische Nutzung des Grundstücks nicht mehr zulassen.

Der bloße Verdacht einer möglichen Boden- oder Grundwasserkontamination verlangt einen angemessen Untersuchungsaufwand. Niemand möchte aufgrund einer nicht konkreten Vermutung die Kosten für ein systematisches Probenraster tragen, bei dem jeder Bohrmeter einzeln auf eine große Schadstoffpalette analysiert wird.

Unsere Bodengutachter sind erfahrene Geologen und Geochemiker, die aufgrund der organoleptischen Bodenansprache (Aussehen, Farbe, Geruch etc.) und durch eine schnelle Vor-Ort-Analytik (z.B. Bodenluftuntersuchung) sowohl die Anzahl der Probenpunkte als auch die zu untersuchenden Schadstoffe einschränken können.

Besonders günstig wird es für Sie, wenn Sie notwendige geotechnische Untersuchungen (z.B. für ein Baugrundgutachten) mit einer orientierenden Untersuchung kombinieren. Dadurch sparen Sie zusätzliche Kosten für An- und Abfahrten, Bohrungen und Probennahmen.

In vielen Fällen kann man mit wenigen gezielten Beprobungen und entsprechendem gutachterlichen Know-How den Verdacht einer (anzeigepflichtigen) Bodenverunreinigung oder Grundwassergefährdung ausschließen.

Sprechen Sie mit uns. Wir haben die individuelle Lösung für Sie.

 

 

 

 


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