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Erfassung und Sanierungen von Altlasten


Grundwasser gefährende Altlasten

Das Ziel der systematischen Erfassung von Altlasten ist es, möglichen Beeinträchtigungen und Gefahren für das Ökosystem (vor allem Boden und Grundwasser) und für die menschliche Gesundheit vorzubeugen.
Die gesetzliche Grundlage dazu ist die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), die bei unseren Altlastprojekten Anwendung findet. Die Vorgehensweise gliedert sich vereinfacht in drei Punkte:

 


1.

Vorerkundung

 

Bei der Vorerkundung werden von uns zunächst alle verfügbaren Kenntnisse und Daten aufbereitet und ausgewertet. Die historische Erkundung bildet dabei die Grundlage für eine Gefährdungsabschätzung. Die Erkundung von Altlasten beginnt mit der

Erfassung der Nutzungsgeschichte des Grundstücks
Sichtung von Akten- und Kartenmaterial
Auswertung bereits vorhandener Analysedaten
ggf. Luftbildauswertung
Abschätzung der geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse
Ortsbegehungen und Befragungen
 

Aufbauend auf den daraus resultierenden Ergebnissen entwickeln wir Bebrobungs- und Analysestrategien. Diese bilden wiederum die Grundlage für das Konzept der Gefahrenabwehr.

2.

Gefährdungsabschätzung

 

Zur Abschätzung der Gefährdung sind in den meisten Fällen weitere Detailuntersuchungen notwendig. Diese umfassen in der Regel:
Bodenluftmessungen
, Bohrungen und Rammsondierungen, Entnahme von Wasser- und Bodenproben einschließlich Vor-Ort-Bestimmung relevanter Parameter. Die geochemische und mineralogische Analytik wird ausschließlich durch akkreditierte Labore mit hohem Qualitätsstandard durchgeführt. Anschließend erfolgt die Zusammenführung aller vorhandener Kenntnisse und Daten.

Darstellung in thematischen Karten und Graphiken
Bewertung des Handlungsbedarfs und Prioritätenbildung
 

Das Gefährdungspotential wird dann aufgrund sämtlicher vorliegender Informationen abgeschätzt.

3.

Gefahrenabwehr

 

Hierauf aufbauend entwickeln wir Konzepte zur Gefahrenabwehr.

Abschätzung der Gefährdungspfade in Boden, Wasser und Luft
Gefahrenabwehr durch vorgeschlagene Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen
Entwicklung der Sanierungskonzepte, Sanierungsziele bzw. Sicherungskonzepte in enger fachlicher Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden
Überwachung und Überprüfung von Sicherungsmaßnahmen bzw. Sanierungsmaßnahmen
 

Ob alle aufgeführten Punkte zur Anwendung kommen, muss natürlich in jedem Einzelfall überprüft werden und hängt unter anderem von der Verfügbarkeit der Daten, dem geforderten Untersuchungumfang und der finanziellen Ausstattung des Vorhabens ab.

Der finanzielle und zeitliche Aufwand muss in einem vernünftigen Verhältnis zu den zu erwarteten Ergebnissen stehen. Es ist keinesfalls in allen Fällen sinnvoll, Punkt für Punkt der beschriebenen Vorgehensweise bei der Erfassung von Altlasten abzuarbeiten. Oft sind eher individuelle Lösungen vorzuziehen, wie sie auf unserer Seite Orientierende Untersuchung beschrieben werden.

 


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